Partners

Nachbarschaftslärm - Umweltamt Nürnberg

Demnach dürfen bestimmte lärmintensive Geräte (z.B. Rasenmäher, Heckenschere, Häcksler oder andere Gartengeräte) bei der Verwendung im Freien in Wohngebieten grundsätzlich nur Werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr eingesetzt werden. Für besonders laute Geräte und Maschinen gelten weitere zeitliche Einschränkungen unter Wahrung ...

Alexa Traffic


Listing Links